Unsere Kerndisziplin deckt die klassischen Rechtsgebiete wie Gesellschafts-,
Vertrags- oder Rechnungslegungsrecht ab. Viele KMUs durchlaufen seit
über einem Jahr einen beschwerlichen finanziellen Parcours mit ungewissem Ausgang.
Während der Corona-Krise schützen wir die Interessen unserer Klienten
gegen unerwartete und ungewollte rechtliche Einflüsse.
Eine rechtliche Situation lässt sich benennen wie man will: Herausforderung, Prüfung, Chance. Am Ende des Tages geht es um ein Problem. Es soll möglichst bald gelöst sein.
Rechtzeitige rechtliche Klärungen können den Arbeitsfrieden mit Kunden, Lieferanten, Vertriebspartnern oder Mitarbeitern absichern. Während grössere Firmen ihre Rechtsabteilungen stetig ausbauen, müssen KMU auf teure externe Anwälte zurückgreifen. Die investitionsfreundliche Alternative ist meinJurist. Wir kümmern uns im zeitweisen oder (bezahlbaren) Dauer-Einsatz um die rechtlichen Aufgabenstellungen in Ihrer Firma.
meinJurist KmG ist vorwiegend im Gesellschaftsrecht bei Kleinunternehmen tätig. Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Entstehung und Beendigung, der Organisation und der Finanzierung zur Verfügung. Typische Interventionen ergeben sich in der Gründungsphase. Vor allem, wenn die Interessen mehrerer Teilhaber unter einen Hut mit einem Gesellschaftervertrag gebracht werden müssen. Akquisitionen, Fusionen oder Abspaltungen gehören ebenso zu unserem Handwerk wie Refinanzierungen im Falle einer Unterbilanz oder Unternehmenserweiterung. Immer mehr Marktstrategien müssen juristisch begleitet werden. Sei es im Zusammenhang mit Marken-, Franchise- oder Expansionsvorhaben.
Jede Interaktion zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern beruht auf einem Vertrag. Wenn die Beziehung stabil ist, dann läuft alles wie vorgesehen. «Störungen» gehören zum Alltag. Mit der stetigen Zunahme der digitalen Medien werden aber immer mehr Geschäftsvorfälle per Facebook oder WhatsApp erledigt. Der Austausch von unvollständigen Informationen kann nur solange gut gehen, wie Sender und Empfänger einander vertrauen.
Wie soll man sich verhalten, wenn der beste Verkäufer die lukrativsten Kunden in eine andere Firma abzieht? Oder wie hoch muss die zwingend rechtlich vorgeschriebene Abgeltung eines Agenten sein, wenn er aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird? Oder was gilt, wenn der Verkäufer seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der Offerte beilegt, der Käufer aber danach mit der Bestellung die seinigen als verbindlich erklärt?
Sie planen, ein Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes Geschäft im Zuge eines Generationenwechsels zu übernehmen und gleich mehrere Teilhaber einbinden? Oder Sie möchten eine Fusion oder Umstrukturierung mit einer neuen Marken-, Franchise- oder Expansionsstrategie umsetzen?
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