Unser Lösungsansatz
Wir verstehen die Abläufe in einem Betrieb. Diese haben immer mit Menschen zu tun. Wir setzen dort an, wo die Kooperation anfängt: Beim Lieferanten, beim Kunden, beim Mitarbeiter. Wir kümmern uns um die Vereinbarungen. Allfälligen Streitigkeiten begegnen wir zum Beispiel mit aussergerichtlichen Mitteln der Mediation.
|
Aufgrund der internationalen Auseinandersetzung mit juristischen Fragen und den oft im Ausland stattfindenden Verhandlungen ergibt sich für den Unternehmensjuristen eine grössere Reisetätigkeit im Vergleich zu Anwälten, welche in Kanzleien arbeiten. Beim KMU ist vielfach nicht nur das schweizerische Rechtswissen gefragt, sondern generell juristischer Sachverstand gepaart mit der Möglichkeit, bei Bedarf einem externen Juristen die richtigen Fragen zu stellen und seine Arbeit zu überwachen. Die Tätigkeit des Unternehmensjuristen unterscheidet sich von derjenigen eines Anwalts durch einen höheren Anteil an Managementaufgaben. |
Die Prävention |
Während der Anwalt einer einzigen Partei (meistens im Streit) verpflichtet ist, will der Unternehmensjurist immer den Konsens zwischen den Geschäftspartnern. Seine Aufgabe ist dann erfüllt, wenn die Beziehungen zwischen Kunden und Lieferanten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Produzent und Vertrieb ausgewogen sind. Das heisst, er wirkt immer präventiv zu einer möglichen Störung. Wenige Stunden oder Tage des Einsatzes eines Unternehmensjuristen können Monate oder sogar Jahre dauernde rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Mit der Prävention, Rechtsbegleitung und Wirtschaftsmediation stellen wir sicher, dass die Interessen aller an einem Handlungsprozess beteiligten Personen bedient werden: |
|
|
|
Die Mediation ist ebenso optimal dazu geeignet, innerbetriebliche Konflikte zu lösen. Eine gute, kollegiale Zusammenarbeit unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessert das Betriebsklima und steigert ganz besonders die Effizienz in den Arbeitsprozessen. Die Mediation ist in mehreren Ländern Europas Vorbedingung, um einen Konflikt vor Gericht beurteilen zu lassen. Dies im Wissen, dass sich viele Konflikte ohne Gericht wesentlich schneller, kostengünstiger und mit dauerhaftem Erfolg lösen lassen. |
Wir stehen von der Geburt eines Unternehmens bis zu dessen Ende (Abwicklung, Nachfolge, Verkauf) begleitend bei. Alle dazwischen liegenden unzähligen Aktionen werden durch ihn juristisch bewertet und überwacht: Transportvereinbarungen, strategische Kooperationen, Fusionen, Abspaltung von Abteilungen. Er rät wie man sich verhalten kann, wenn der beste Verkäufer die lukrativsten Kunden in eine andere Firma abzieht. Oder, wie sollen Arbeitsverträge gestaltet werden, um die Kosten für kurze Krankheits- und Fehltage zu reduzieren? Oder, wie hoch muss die zwingend rechtlich vorgeschriebene Abgeltung eines Agenten sein, wenn er aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird? Oder was gilt, wenn der Verkäufer seine „Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB“ der Offerte beilegt, der Käufer danach mit der Bestellung die seinigen als verbindlich erklärt?