Michael Amweg |

16. Juli 2025

COVID-19-Kredite – Rückblick, Rückzahlung und rechtliche Unterstützung

Während der Corona-Pandemie stellte der Bund innert kürzester Zeit über 100’000 Unternehmen in der Schweiz COVID-19-Kredite zur Verfügung. Insgesamt wurden mehr als 17 Milliarden Franken ausbezahlt – unkompliziert, zinsfrei und staatlich abgesichert.

Rückzahlungspflicht – Wie ist die Ausgangslage?

Laut einer aktuellen Bilanz des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wurden rund drei Viertel aller Kredite bereits vollständig zurückbezahlt. Dennoch verbleiben tausende Firmen, bei denen Rückzahlungen noch ausstehend oder rechtliche Unsicherheiten bestehen. Die Frist zur vollständigen Rückzahlung der meisten COVID-19-Kredite läuft bis spätestens 2030, abhängig von der Höhe des Kredits. Bei Zahlungsrückständen drohen Mahnverfahren, Betreibungen oder gar die Weitergabe an Inkassostellen.

Rechtslage – Was oft übersehen wird

Ein COVID-19-Kredit ist zweckgebunden. Die Mittel dürfen ausschliesslich für laufende Betriebsausgaben verwendet werden. Wer die Mittel missbräuchlich einsetzt, etwa für zweckfremde Investitionen, überhöhte Löhne oder Darlehen jeder Art muss privat mit straf-und haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Viele Unternehmen sind unsicher, was genau als Betriebsausgabe gilt. Auch die Abgrenzung von Privatentnahmen ist häufig problematisch – insbesondere bei Einzelunternehmen.

Unsere Unterstützung – rechtlich und strategisch

Wir helfen Ihnen, Ihre individuelle Situation rechtlich zu prüfen, Rückforderungen der Bürgschaftsgenossenschaft zu vermeiden und im Fall einer Auseinandersetzung mit Banken oder Behörden vorzugehen.

Unser Angebot

  • Überprüfung der Verwendung des COVID-19-Kredits
  • Vertretung gegenüber Banken, Inkasso oder Verwaltung
  • Beratung bei drohenden Strafverfahren

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