Michele Imobersteg |

2. Februar 2022

Rückzahlung des Covid-19-Kredits

Wie soll dies gelingen?

Die Bundesdeckung für den COVID-19-Kredit gilt acht Jahre ab dessen Auszahlung. Vorgesehen ist, dass der Kreditnehmer den Kredit innert dieser Frist stufenweise zurückbezahlt. Das Startdatum der Rückzahlung ist der 31. März 2022.

 

Einige Banken sensibilisieren derzeit zaghaft, jedoch bestimmt, Ihre Kunden auf diese unbequeme Situation. Was heisst dieses Signal für die verschuldete KMU? Beim beispiellos einfachen und schnellen Bezug eines Kredits vor rund zwei Jahren waren viele Tausend Betriebe froh, dass sie ihre Geschäftstätigkeit dank dem Covid-19-Kredit aufrecht erhalten konnten. Man ging davon aus, dass die Pandemie irgendwann vorüber sein würde. Die Modalitäten für die Rückzahlung lagen damals in weiter Ferne. Denn in den ersten zwei Jahren der Pandemie waren manche Betriebe mit dem Überleben beschäftigt. Man denke hier an die Gastronomie, Fitness- oder Eventbranche.

 

Hinzu kommen viele KMU, welche branchenbedingt mit tiefen Margen arbeiten. Hier wurde und wird nicht bedacht, dass jeder Kredit aus dem Jahresgewinn finanziert werden muss; nicht aus dem Umsatz. Wenn also eine Unternehmung mit fünfzehn Mitarbeitern einen Jahresumsatz von drei Millionen Franken erzielt und dabei einen Nettojahresgewinn von CHF 40'000 erzielt, dann dauert es rund 8 Jahre, bis ein Kredit von CHF 300'000 zurückbezahlt worden ist. Während dieser Dauer darf sich der Unternehmer keine Dividenden auszahlen, was heisst, dass er mit einem durchschnittlichen Lohn als Angestellter in seiner Firma arbeitet und nicht als Unternehmer, welcher für den Gegenwert seines Unternehmerrisikos Anspruch auf einen Gewinn hat.

 

Für welche Zwecke darf der Überbrückungskredit genutzt werden?

Die Nutzung des Überbrückungskredits wird im Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz geregelt.

Da heisst es, dass der ausschliessliche Zweck des Kredits darin besteht, dass laufende Kosten gedeckt werden. Was kann der Gewerbetreibende darunter verstehen? Was sind für ihn die laufenden Kosten? Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird er darunter alles verstehen, was er auf seinem Pult an fälligen Rechnung vorliegen hat. Weil er mit seiner Familie überleben muss, bot der plötzliche Eingang von CHF 300'000 die willkommene Möglichkeit, seine seit Jahren zurückgestellten Löhne oder einen Teil seines eingebrachten Darlehens teilweise auszuzahlen.

 

Kreditvereinbarung

Bedingung für die prompte Auszahlung des Covid-19-Kredits war das Unterschreiben einer eine Seite umfassende mit kleiner Schrift verfasste Kreditvereinbarung, welche sich auf die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung abstützte. Kann an dieser Stelle davon ausgegangen werden, dass die Kreditnehmer sich mit dieser Verordnung auseinandergesetzt haben? Vielleicht. Eher nicht. Verboten während der gesamten Laufzeit sind Privatdarlehen sowie ausserordentliche Amortisationen oder ausserordentliche Zinszahlungen für bestehende Bankkredite oder Rückzahlungen zwecks Umschuldung bestehender Kredite. Zudem musste unterschriftlich bestätigt werden, dass der Kreditbezüger aufgrund der Pandemie namentlich hinsichtlich des Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt war.

 

Verwendung des Kredites

Einige  Kreditbezüger konnten der Versuchung nicht widerstehen und haben aufgrund einer blosse Vermutung, dass auch ihre Firma wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sein würde, mit der Auszahlung eines einmaligen grossen Betrages, einen Teil des Kredits für private Zwecke verwendet. Solche Privatbezüge sind verboten, selbst wenn eine Rückzahlung desselben geplant und sogar erfolgt ist. Je nach anhaltender negativer wirtschaftlicher Situation ist das erhaltene Geld ausgegangen. Die KMU hat zwar überlebt. Sie hat jedoch gegen den Staat Schulden produziert, welche bei einem Konkurs eine solidarische Haftung des Unternehmers auslösen können.

 

Zum Überleben verdammt

Von der Annahme ausgehend, dass der Covid-Kredit das Überleben der Unternehmung temporär ermöglicht hat und dass ein Privatbezug wie oben beschrieben erfolgt ist, wird der Gesellschafter der GmbH oder der VR-Präsident der AG persönlich, das heisst solidarisch privat, in die Haftung genommen. Bei einem Konkurs bezahlt die Bürgschaftsorganisation BG-OST-SÜD auf erstes Verlangen die Bürgschaft bei der Kredit gebenden. Dadurch wird BG-OST Süd zur Gläubigerin der ausstehenden Kreditforderung. Die BG-OST SÜD beauftragt eine grosse renommierte Anwaltskanzlei mit dem Eintreiben der Forderung. Einige Monate nach dem Konkurs erhält der Unternehmer unverhofft einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung, er möge innert zwei Wochen CHF 300'000 auf ein bestimmtes Konto rückzahlen. Wie soll das gehen, wenn der Unternehmer mit dem Konkurs seiner Firma ohnehin sein Lebenswerk verloren hat? Unter den oben erwähnten Umständen sei an dieser Stelle empfohlen, von einem Konkurs abzusehen.

 

Aussichtslose Forderungseintreibung

Es gibt einen Lichtblick: Erscheint die Eintreibung der Forderung als aussichtslos oder stehen der Verwaltungsaufwand und die Kosten der Bürgschaftsorganisation nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des ausstehenden Betrags, kann die Bürgschaftsorganisation nach Art. 8 Abs. 5 Covid-19-SbüG auf die Geltendmachung der Forderung verzichten. Wie soll das gelingen? Fragen Sie einen Juristen.