Michele Imobersteg |

15. Mai 2024

Drückt der Covid-19-Kredit durch?

Mitte Mai 2024 haben rund 75'000 Unternehmen ihre Covid-19-Kredite noch nicht zurückbezahlt. Dies entspricht rund einem Drittel aller KMU, die einen Kredit erhalten haben. Während zwei Drittel der Unternehmen aus dem Gesundheitssektor zurückbezahlt haben, kämpft die Gastronomie mit der ablaufenden Frist zur vollständigen Rückzahlung. Wenn hier von der Gastronomie die Rede ist, so sind auch deren Tausende von Zulieferern mit einzubeziehen.

 

Wird der Betrieb fortgeführt und ist der Kreditnehmer nicht in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen, wird er vom Inkassounternehmen Intrum AG aufgefordert, Kontakt aufzunehmen, um einen Tilgungsplan für den ausstehenden Forderungsbetrag zu vereinbaren. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Unternehmens wird ein Tilgungsbeginn mit betriebswirtschaftlich vertretbaren Raten und ein angemessener Tilgungszeitraum festgelegt.

 

Im Falle eines Konkurses des Unternehmens wird die noch ausstehende Forderung von Covid an die Privatadresse der Kreditnehmerin zugestellt, wenn Unregelmässigkeiten bei der Verwendung des Kredits festgestellt werden. Je nach Schwere der Unregelmässigkeit liegt es im Ermessen der BG-OST, zusätzlich zur Forderung eine Strafanzeige einzureichen.

 

Gemäss Art. 8 Abs. 5 KOVID-19-SbüG kann die Bürgschaftsorganisation auf die Geltendmachung der Forderung verzichten, wenn deren Einbringung aussichtslos erscheint. Wann liegt ein Härtefall des Härtefalls vor? In einem solchen Fall hilft das Wissen um die Kombination von Vertrags-, Straf- und Buchführungsrecht.

 

Bei Fragen melden Sie sich bei Michele Imobersteg: 079 430 50 71

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