Michael Amweg |

16. Juli 2025

Strengere Regeln für Unternehmen: Direkter Konkurs bei Steuerschulden

Die wirtschaftliche Lage vieler kleiner und mittlerer Unternehmen ist unter anderen wegen der drohenden USA-Zölle oder der KI-Umwälzung angespannt. Seit Anfang 2025 gilt eine neue gesetzliche Regel, die zusätzliche Konsequenzen mit sich bringt: Unternehmen, die öffentlich-rechtliche Abgaben wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht begleichen, können nun direkt auch auf Konkurs betrieben werden.

 

Gesetzeslage verschärft: Kein Umweg mehr über Pfändung

Was vor dieser Regel in vielen Fällen mit einer Pfändung endete, kann heute zur unmittelbaren Konkurseröffnung führen. Diese Änderung soll verhindern, dass Unternehmen systematisch ihren Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand entgehen. Die Betreibungs- und Konkursämter erhalten dadurch ein wirksames Mittel, um bei hartnäckiger Zahlungsunwilligkeit privilegiert und rasch zu handeln.

 

Konsequenzen für KMU

Die Auswirkungen sind spürbar. Kantone wie Zürich mussten bereits Personal aufstocken, um dem zusätzlichen Arbeitsaufwand zu begegnen. Gleichzeitig steigt der Druck auf Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre Buchführung und ihre Liquiditätsplanung im Griff zu behalten. Besonders betroffen sind Betriebe mit knapper Liquidität oder strukturellen Problemen.

 

Chancen durch geordnete Auflösung

Wer frühzeitig reagiert, kann den Konkurs vermeiden. Die freiwillige Liquidation bietet einen geordneten Weg zur Auflösung einer Gesellschaft. Dabei werden alle Verpflichtungen erfüllt und das Unternehmen regulär aus dem Handelsregister gelöscht. Wichtig ist, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen – etwa bei Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Geschäftsgrundlage oder bei Überschuldung.

 

Begleitung durch meinJurist GmbH

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer in allen finanziellen und rechtlichen Phasen – von der Analyse der Situation über die Ausfertigung eines Liquiditätsplanes, Sanierung bis hin zur Liquidation oder Konkurseröffnung.

Wir bieten:

  • Beratung bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
  • Rechtliche Begleitung im Konkursverfahren
  • Vertretung gegenüber Behörden, Gläubigern und Gerichten

 

Konklusion

Die neuen gesetzlichen Vorgaben setzen KMU unter Zugzwang. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung ist wichtiger denn je – nicht nur zur Schadensbegrenzung, sondern auch zur Wahrung der eigenen Handlungshoheit.

 

Wir beraten Sie diskret, kompetent und lösungsorientiert – damit Sie auch in schwierigen Phasen den Überblick behalten.

Quelle

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