COVID-Kredit: Unterstützung bei Fragen, Rückzahlung und rechtlichen Anliegen

Vie­le Schwei­zer Unter­neh­men haben wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie einen COVID-Kre­dit in Anspruch genom­men, um ihre Liqui­di­tät zu sichern und schwie­ri­ge Zei­ten zu über­brücken. Heu­te ste­hen vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer vor neu­en Her­aus­for­de­run­gen: Rück­zah­lun­gen, lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen, Umstruk­tu­rie­run­gen oder Unsi­cher­hei­ten bezüg­lich der Ver­wen­dung der dama­li­gen Kreditmittel.

Wir begleiten Sie bei Fragen rund um Ihren COVID-Kredit

Ob Sie Ihren Kre­dit bereits zurück­zah­len, eine Rück­zah­lung pla­nen oder recht­li­che Fra­gen haben, wir hel­fen Ihnen dabei, Ihre Situa­ti­on zu ver­ste­hen und die näch­sten Schrit­te rich­tig einzuschätzen.

Unse­re Unter­stüt­zung umfasst unter anderem:

  • Prü­fung Ihrer indi­vi­du­el­len Situation
  • Fra­gen zur Rück­zah­lung und Amortisation
  • Unter­stüt­zung bei finan­zi­el­len Engpässen
  • Beglei­tung bei Ver­hand­lun­gen mit Ban­ken oder Bürgschaftsorganisationen
  • Recht­li­che Ein­schät­zung von Risi­ken und Verpflichtungen
  • Unter­stüt­zung bei Umstruk­tu­rie­run­gen oder Unternehmensnachfolgen
  • Abklä­rung von Unsi­cher­hei­ten bezüg­lich der Kreditverwendung
  • Bera­tung bei behörd­li­chen Anfra­gen oder Prüfungen
 

Rückzahlung des COVID-Kredits

COVID-Kre­di­te müs­sen grund­sätz­lich inner­halb der gesetz­li­chen Fri­sten zurück­ge­führt wer­den. Vie­le Unter­neh­men ste­hen jedoch vor der Fra­ge, wie sich die Rück­zah­lung auf ihre aktu­el­le finan­zi­el­le Situa­ti­on aus­wirkt oder wel­che Mög­lich­kei­ten bestehen, wenn die Bela­stung zu hoch wird. Die Kre­di­te sind grund­sätz­lich inner­halb von acht Jah­ren zurückzuzahlen.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre Situa­ti­on zu ana­ly­sie­ren und mög­li­che Hand­lungs­op­tio­nen früh­zei­tig zu erkennen.

 

Schwierigkeiten bei der Rückzahlung?

Wenn die Rück­zah­lung Ihres COVID-Kre­dits zur Her­aus­for­de­rung wird, ist es wich­tig, früh­zei­tig zu han­deln. Oft bestehen Mög­lich­kei­ten, Lösun­gen mit den betei­lig­ten Stel­len zu bespre­chen, bevor die Situa­ti­on eskaliert.

Je frü­her offe­ne Fra­gen geklärt wer­den, desto grös­ser ist der Hand­lungs­spiel­raum für Ihr Unternehmen.

 

Rechtliche Sicherheit schaffen

Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben rund um COVID-Kre­di­te sind kom­plex. Vie­le Unter­neh­mer fra­gen sich heute:

  • Wur­den die Kre­dit­mit­tel kor­rekt verwendet?
  • Wel­che Pflich­ten bestehen weiterhin?
  • Was pas­siert bei einer Kontrolle?
  • Wel­che Risi­ken bestehen bei einer Umstruk­tu­rie­rung oder Geschäftsaufgabe?
  • Wie gehe ich mit offe­nen For­de­run­gen oder Anfra­gen um?

Wir hel­fen Ihnen dabei, Klar­heit zu schaf­fen und Ihre Situa­ti­on recht­lich einzuordnen.

 

Persönliche Beratung statt Unsicherheit

Jede Unter­neh­mens­si­tua­ti­on ist anders. Des­halb set­zen wir auf indi­vi­du­el­le Bera­tung statt pau­scha­le Ant­wor­ten. Gemein­sam prü­fen wir Ihre Aus­gangs­la­ge und zei­gen Ihnen ver­ständ­lich auf, wel­che Mög­lich­kei­ten und Risi­ken bestehen.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrem COVID-Kredit?

Kon­tak­tie­ren Sie uns für eine unver­bind­li­che Erst­be­ra­tung. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen für Ihr Unter­neh­men zu tref­fen und offe­ne Fra­gen rund um Ihren COVID-Kre­dit zu klären.