Gesellschaftsrecht für KMU

Unter­neh­men ver­än­dern sich. Sie wach­sen, benö­ti­gen Kapi­tal, erwei­tern ihre Struk­tu­ren, zie­hen neue Kapi­tal­e­ber an oder pla­nen Nach­fol­ge­pro­zes­se. Jede die­ser Pha­sen bringt gesell­schafts­recht­li­che Ent­schei­dun­gen und Fol­gen mit sich. Wir sor­gen dafür, dass die­se Ent­schei­dun­gen rechts­si­cher und stra­te­gisch sinn­voll getrof­fen und umge­setzt werden.

Der Lebenszyklus einer KMU 

Jede KMU durch­läuft typi­sche Ent­wick­lungs­pha­sen: Grün­dung, Wachs­tum, Struk­tu­rie­rung, Ver­än­de­rung im Per­so­nal, Über­ga­be. In jeder Pha­se ent­schei­det das Gesell­schafts­recht über Sta­bi­li­tät, Haf­tung, Rech­te, Pflich­ten – und dar­über, wie gut ein Unter­neh­men auf die Zukunft vor­be­rei­tet ist.

Wir beglei­ten Sie durch die­sen gesam­ten Zyklus und stel­len sicher, dass die recht­li­chen Grund­la­gen Ihres Unter­neh­mens jeder­zeit aktu­ell und zweck­mäs­sig sind.

 

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

1. Gründung & Rechtsformwahl (GmbH / AG)

Die Wahl der Rechts­form prägt die Haf­tung, den Kapi­tal­be­darf, die Gover­nan­ce und die zukünf­ti­ge Entwicklung.

Wir unter­stüt­zen bei:

  • Wahl zwi­schen GmbH und AG

  • Finan­zie­rung

  • Orga­ni­sa­ti­on der Kapitalstruktur

  • Ein­trag ins Handelsregister

  • Gestal­tung der Organ­struk­tu­ren (VR / GF)

 


 

2. Aktionärs- und Gesellschafterverträge

Eine funk­ti­ons­fä­hi­ge braucht kla­re Regeln – beson­ders dann, wenn meh­re­re Per­so­nen betei­ligt sind.

Wir erstel­len und prüfen:

  • Aktio­närs­bin­dungs­ver­trä­ge

  • Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen

  • Rege­lun­gen zu Stimm- und Kapitalrechten

  • Nach­fol­ge- und Exit-Klauseln

  • Vor­kaufs- und Veräusserungsrechte

Ziel: Streit ver­hin­dern, Klar­heit schaf­fen, Hand­lungs­fä­hig­keit sichern.

 


 

3. Kapitalstruktur

Feh­ler in der Kapi­ta­li­sie­rung bela­sten oft die Zukunft.

Wir bera­ten und beglei­ten bei:

  • Kapi­tal­erhö­hun­gen

  • Berei­ni­gung feh­ler­haf­ter oder unkla­rer Gesellschafterstrukturen

  • Umwand­lun­gen und Strukturänderungen

 


 

4. Holdingstrukturen

Wenn Unter­neh­men wach­sen, neue Geschäfts­fel­der hin­zu­kom­men oder eine Nach­fol­ge vor­be­rei­tet wird, kann eine Hol­ding ent­schei­den­de Vor­tei­le bringen.

Wir beglei­ten Sie bei:

  • Auf­bau oder Opti­mie­rung einer Holding

  • steu­er­li­cher Ein­ord­nung und Strukturierung

  • Über­tra­gung von Anteilen

  • finan­zi­el­le Abstim­mung zwi­schen Mut­ter- und Tochtergesellschaft

Eine gut geplan­te Hol­ding schafft Steu­er­vor­tei­le, Risi­ko­tren­nung und kla­re Eigen­tums­ver­hält­nis­se.

 


 

Warum meinJurist?

Wir beglei­ten KMU nicht nur juri­stisch, son­dern stra­te­gisch.
Gesell­schafts­recht ist nicht nur ein Geset­zes­ka­ta­log – es ist das Fun­da­ment, auf dem Ihre Fir­ma steht.

Unse­re Stärken:

  • prak­ti­sche Erfah­rung im Auf­bau und der Füh­rung von KMU

  • juri­sti­sche Kom­pe­tenz ent­lang des gesam­ten Unternehmenszyklus

  • kla­re, ver­ständ­li­che Spra­che – kei­ne kom­pli­zier­ten Gutachten

  • Lösun­gen, die in der Rea­li­tät funktionieren

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Wir beglei­ten Sie durch Grün­dung, Wachs­tum, Umstruk­tu­rie­rung und Nachfolge.