Honorar Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist die oberste Schicksalsgemeinschaft der Unternehmung. Hier unterwirft man sich einem für alle Beteiligten gleichen Zweck: Das Wohlergehen der Unternehmung.
Der Verwaltungsrat
Gemäss Art. 716a OR muss der Verwaltungsrat in einer Aktiengesellschaft und der Gesellschafter in einer GmbH Aufgaben wahrnehmen, deren Erledigung er zwar mittels Organisationsreglement an andere Personen delegieren kann, für die rechtliche und finanzielle Verantwortung jedoch persönlich einzustehen hat.
Zu diesen unentziehbaren Aufgaben eines Verwaltungsrates gehören unter anderen die
- Ausgestaltung des Rechnungswesens und der Finanzkontrolle
- Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten und Weisungen
- Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung der Beschlüsse
Sie können auf uns zukommen, wenn es darum geht, Ihren bestehenden Verwaltungsrat mit einer sachkundigen Person zu ergänzen, oder eine zu gründende Unternehmung mit einem Verwaltungsrat zu besetzen.
Verwaltungsrat Medium
bis 10 Angestellte- Ständige Verfügbarkeit
- 2 – 4 Sitzungen pro Jahr
- Rechtsberatung
- Strategische Mitwirkung
- Eintragung im Handelsregister
Verwaltungsrat Large
bis 50 Angestellte- Ständige Verfügbarkeit
- 4 – 6 Sitzungen pro Jahr
- Rechtsberatung
- Strategische Mitwirkung
- Eintragung im Handelsregister
- Fachbeirat für IKS
- Internes Kontrollsystem
- Finanzen, Legal counsel
Verwaltungsrat Premium
bis 200 Angestellte- Ständige Verfügbarkeit
- 8 – 12 Sitzungen pro Jahr
- Rechtsberatung
- Strategische Mitwirkung
- Eintragung im Handelsregister
- Fachbeirat für IKS
- Internes Kontrollsystem
- Finanzen, Legal counsel oder Nachfolgesituation