Rechtswissen für die
KMU-Praxis

Ein juri­sti­sches Stu­di­um dau­ert je nach Rich­tung und Aus­ge­stal­tung zwi­schen vier und acht Jah­re. Mit sei­nem Wis­sen und dem Ver­ständ­nis für lebens­na­he Sach­ver­hal­te durch­dringt der Jurist jede Faser des pri­va­ten, öffent­li­chen und geschäft­li­chen All­tags. End­lich wird Ihnen ein Work­shop in Ihrer «Spra­che» ange­bo­ten. Dank die­sem spa­ren Sie im Not­fall Zehn­tau­sen­de Franken. 

Workshop «Recht für Kleinbetriebe»

Wenn sie nicht stän­dig auf­pas­sen, erlei­den vor allem Klein­un­ter­neh­men unver­hofft emp­find­li­che finan­zi­el­le Ein­bus­sen, wel­che sich als exi­stenz­be­dro­hend dar­stel­len kön­nen. Die­se ver­fol­gen den Unter­neh­mer bis in sei­ne Privatsphäre.

Jede Bezie­hung fängt mit einem Ver­trag an. Sei es mit einem Hand­schlag, sei es mit einer for­mel­len Ver­ein­ba­rung – beglei­tet von mehr­sei­ti­gen AGBs.

Der geschäft­li­che All­tag ist mit Hun­der­ten Ver­trags­ver­hält­nis­sen durch­setzt. Es liegt auf der Hand, dass recht­li­chen Strei­tig­kei­ten auf­tre­ten kön­nen. Es ist nur eine Fra­ge der Zeit. Nicht ein­ver­nehm­lich auf­ge­lö­ste Stö­run­gen eska­lie­ren und wer­den sodann vor Gericht ausgetragen.

In einem kom­pak­ten – und auf die Bedürf­nis­se Ihrer Unter­neh­mung zuge­schnit­te­nen – Work­shop wer­den recht­li­che Fall­gru­ben aus­ge­leuch­tet, damit Sie die­sen gün­stig und recht­zei­tig aus dem Weg gehen können.

Workshop “Recht für Kleinbetriebe” 

4 Stun­den in Ihrem Betrieb mit 3 bis 8 Teil­neh­mern aus Unter­neh­mens­lei­tung, Ver­kauf, Per­so­nal, Buchhaltung 
CHF 2000  (zzgl. MwSt. und Anrei­se CHF 300)
  • Aus­wahl von rechts­re­le­van­ten The­men für Sicher­heit und Ori­en­tie­rung in Ihrem Geschäftsalltag: 
  • Wie funk­tio­nie­ren das Recht, die Anwäl­te, die Gerichte? 
  • Siche­rung und Inkas­so gros­ser Forderungen 
  • Hand­schlag, Ver­trag oder AGBs 
  • Umgang mit Behörden
  • Frist­lo­se Ent­las­sung, Konkurrenzverbot 
  • Auf­trag und Werk­ver­trag: die Unterschiede 
  • Buch­füh­rung, Gewinn, Unterbilanz 
  • Ihre fir­ma­spe­zi­fi­schen Anlie­gen wer­den auch behandelt. 

Details Workshop

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Wie funktionieren das Recht, die Anwälte und Gerichte?

Schnell wird mit dem Anwalt gedroht. Man staunt nicht schlecht, wenn der­sel­be Lebens­sach­ver­halt von zwei strei­ten­den Anwäl­ten ver­schie­den inter­pre­tiert wird. Jeder für sich hat Recht. Doch damit ist noch kei­ne Lösung in Sicht. Eine sol­che zu befeh­len, ist Sache des Gerichts. Was kostet ein Rechts­streit – und wann soll­te man davon ablassen?

Sicherung und Inkasso (grosser Forderungen)

98 % aller Inkas­so­mass­nah­men enden mit der Betrei­bung bezie­hungs­wei­se mit deren Rechts­vor­schlag. Wie kann man sich mit­tels weni­ger Zei­len und einer Unter­schrift so absi­chern, dass sich eine For­de­rung schnell ein­trei­ben lässt?

Handschlag, Vertrag oder AGBs 

Je län­ger je mehr wer­den Offer­ten über Lin­ke­dIn oder Face­book aus­ge­tauscht. Die Bestel­lung wird per SMS mit­ge­teilt. Da fan­gen die Pro­ble­me an. Wann ist es gebo­ten, einen schrift­li­chen Ver­trag abzu­schlies­sen? Wie umfang­reich dür­fen AGBs sein – und wer ver­fügt über mehr Geld, um die­se durchzusetzen?

Personal, fristlose Entlassung, Konkurrenzverbot

Vie­le KMU haben das Aben­teu­er schon hin­ter sich: Der beste Ver­käu­fer nimmt drei gute Mit­ar­bei­ter der Pro­duk­ti­on und die pro­fi­ta­bel­sten Kun­den mit zu sei­ner eige­nen frisch gegrün­de­ten Unter­neh­mung – oder zur Kon­kur­renz. Was ist bei einer frist­lo­sen Ent­las­sung zu beach­ten und wie funk­tio­niert ein Konkurrenzverbot?

Auftrag und Werkvertrag: die Unterschiede

Auch wenn Auf­trä­ge auf lan­ge Dau­er abge­schlos­sen wer­den, so will dies nichts heis­sen. Auf­trä­ge müs­sen jeder­zeit wider­ru­fen (gekün­digt) wer­den kön­nen. Egal was abge­macht wur­de. So steht es in einer zwin­gen­den Regel im Obligationenrecht.

Buchführung, Gewinn, Unterbilanz

Sie kom­men immer und über­all vor: Was sind geld­wer­te Vor­tei­le? Auf was ach­tet die Steu­er­be­hör­de, wenn sie Auf­rech­nun­gen vor­nimmt? Ist Ihnen bewusst, dass die Bilanz und Erfolgs­rech­nung eine Urkun­de ist und man­che «Steu­er­op­ti­mie­run­gen» rasch straf­recht­lich rele­vant wer­den können?

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