Nachfolgeregelung
Mit der Unternehmenspacht lässt sich ohne Kapitaleinsatz eine bereits arbeitende und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisation, eine eingearbeitete Belegschaft sowie entsprechende Produktionseinrichtung übernehmen.
Die Regelung der Nachfolge
Wollen Sie ein Unternehmen oder Betriebsteile kaufen oder verkaufen? Wollen Sie Ihr Unternehmen an Dritte übergeben oder an einen oder mehrere Mitarbeiter überschreiben? Ist der Verkaufserlös als Teil Ihrer Pension geplant? Mit meinJurist.ch an Ihrer Seite steigen Ihre Chancen, die Verkaufsverhandlungen konstruktiv und zügig voran zu bringen.
Die Situation
Gewohnt an die Annehmlichkeiten des Lebens, oder beseelt vom Wunsch zu studieren, wollen junge Menschen immer seltener die Verantwortung für den Betrieb der Eltern übernehmen. Ein solcher verlangt einen beständigen und entbehrungsreichen Einsatz. Daher finden gestandene KMUs kaum Nachfolger. Die Zahl der zum Verkauf stehenden Unternehmen steigt. Ein Käufermarkt entsteht. Dieser bestimmt nicht nur den Kaufpreis, sondern entscheidet über den Fortbestand eines Betriebes und deren Arbeitsplätze. Ist ein motivierter und fähiger Nachfolger ermittelt, so steht dieser einer Bank gegenüber, welche mangels Ertragsmöglichkeiten im niedrigen Zinsumfeld den Investitionskredit verwehrt oder sogar den Betriebskredit zurückzieht.
Die KMU – Perlen
Viele KMUs stehen zum Verkauf. Sie können zu attraktiven Konditionen übernommen und weitergeführt werden: Die Infrastruktur ist als System perfekt funktionsfähig. Die Mitarbeiter sind aufeinander abgestimmt. Im Gegensatz zu Startups existieren 95 % der langjährigen KMUs nach ihrer Übernahme nach 5 Jahren immer noch. Viele KMU-Perlen werfen im Verhältnis zum Kaufpreis eine Rendite von 15 % bis 20 %.
Die ewige Rente
Für viele Unternehmen ist Ihre Firma Ihre Pensionskasse. Mit einer Rente anstelle einer einmaligen Überweisung des Kaufpreises erhält der Unternehmer ein regelmässiges «Einkommen» auf unbestimmte Zeit. Je nach «Gewicht» der in die Holding eingebrachten KMU bekommt der Verkäufer entweder eine Rente mit definierter Laufzeit oder eine ewige Rente auf unbestimmte Zeit. Die Rente stützt sich nicht nur auf seinen ehemaligen Betrieb ab, sondern ist eine Querschnittfinanzierung aus allen KMU des Expertenrat Portfolios.
Das Expertenrat Modell
Dort, wo die meisten M&A‑Dienstleister das «Kaufobjekt» nach der Überweisung der Kaufsumme seinem Schicksal überlassen, setzt Expertenrat an: Dieser optimiert die betrieblichen Abläufe, entschlackt die KMU von allen Kostenfaktoren, welche nicht zur Kernkompetenz des Unternehmens gehören. Buchhaltung, Informatik, Personalbelange, Marketing werden gebündelt durch Expertenrat Invest AG erledigt. Zudem werden die beteiligten KMUs durch Expertenrat mit Services wie Controlling, Digitalisierung, Rechts- und Strategieberatung bedient, die extern teuer erkauft werden müssten.
Die Investoren
Sei es in Form eines Darlehens oder eines Mezzanine-Kapitals partizipiert der Kapitalgeber am überdurchschnittlichen Ertrag ausgewählter KMU-Betriebe. Während der Darleiher von überdurchschnittlichen Zinsen profitiert, wird 50 % des Nettogewinns aller vom Expertenrat betreuen KMUs als Zins den Mezzanine Kapitalgebern ausgeschüttet. Mit dem Mezzanine Kapital werden KMUs gekauft. Für jeden Kauf wird Fremdkapital als «Hebel» hinzugefügt. Die Laufzeit des Mezzanine Kapitals beträgt 5 Jahre. Das Darlehen wird für eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren gewährt. Die Zahl der Investoren ist auf 15 begrenzt.
Die Sicherheiten
Den involvierten Investoren steht eine Kombination von zwei Sicherheitsmodulen zur Verfügung:
- Die ausgewählten KMUs sind langjährige profitable Betriebe mit einem loyalen Kernbestand an Mitarbeiter
- Für die Laufzeit der Verfügbarkeit des Kapitals werden Gesellschaftsanteile der akquirierten KMUs hinterlegt
Der Investor hat jederzeit Einsicht in die Bücher «seiner» KMUs. Je nach Ausgestaltung der Kooperationen kann sich jeder Investor operativ in einer der KMUs einbringen.