Brauchen Sie einen Generalisten?
Spezialisierung sei der Schlüssel zum Erfolg, sagen viele Experten. Um Fähigkeiten, Instrumente und Themengebiete zu beherrschen, müsse man früh anfangen und lange üben. Generalisten legen vielleicht später los, dafür aber meist kreativer, agiler und mit Blick über den Tellerrand.
Strategische Beratung
Als Wirtschaftsjuristen sind wir darauf ausgerichtet, eine Harmonie der Interessen der Betroffenen herbeizuführen. Denn in den meisten Fällen wollen Unternehmer arbeiten – nicht streiten.
Einerseits beraten wir unsere Mandanten kautelarisch. Das heisst, vorbeugend. Geschehen kann dies indem man sich von vornherein an die Gesetze hält. Es tut gut, diese zu kennen. Denn sie geben den Rahmen vor, in welchem sich Investoren, Lieferanten, Kunden und Mitarbeitende bewegen sollten. Hierzu gehören beispielsweise die Kenntnisse um buchhalterische Sachverhalte, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht.
Anderseits stehen wir unseren Kunden bei, wenn eine Störung in rechtlicher Hinsicht entstanden ist. Hier ist es hilfreich, die Positionen klar und deutlich abzustecken und diese mit guten Argumenten zu untermauern. Der Richter sollte immer die allerletzte Instanz der Entscheidung sein.
Der Verwaltungsrat bildet die Stelle, welche sich aufgrund unentziehbarer Pflichten um die strategische Ausrichtung der Unternehmung kümmern muss. Hier setzen wir an, indem wir für die Entscheidfindung die rechtlich relevanten Grundlagen liefern.
Wir wirken dort, wo «Legal Tech» nichts ausrichten kann. Denn Menschen wollen mit Menschen kommunizieren und nicht mit Computern, die vermeintliche Lösungen aufgrund von Algorithmen produzieren. Wollen Sie als Verwaltungsrat einen Rechtsexperten im Gesellschaftsrecht dabei haben, welcher in der Lage ist, auf der Basis von relevanten Interaktionen einer KMU eine Konzernstruktur zu gestalten – und diese mit entsprechender Kapitalisierung und idealer Personalbesetzung zu versehen.
Angebot für die strategische Rechtsberatung
Sie als Verwaltungsrat können wir auf zwei Arten begleiten. Die eine betrifft eine interne Lösung. Hier bin ich fester Teil Ihrer Crew. Mit dieser gehe ich durch Dick und Dünn und bin zur absoluten Treue verpflichtet, was beispielsweise die Umsetzung strategischer Massnahmen in Personalbelangen betrifft. Die andere betrifft die externe: Sie treffen sich innerhalb Ihres angestammten VR-Gremiums und ziehen mich projektweise bei. Denkbar ist beispielsweise die rechtliche Validierung einer Vorgehensweise im Vertrieb. Oder das Design einer Konzernstruktur. Oder die Einführung eines Internen Kontrollsystems.
Mitglied des Verwaltungsrats
Interne strategische Rechtsberatung- Je nach intensität der Einsätze und deren Periodiztät
- Aufbereitung und Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei strategischen Prozessen
- Honorar/Tantiemen: nach Vereinbarung
Inhouse Jurist
Projektweise Rechtsberatung- Tageweise Einsätze im Rahmen einer Flat Rate
- Ich reserviere für Ihre Unternehmung einen halben oder ganzen Tag pro Woche für die Erledigung anstehender Fragen aus dem rechtlichen Alltag (Personal, Inkasso, Verträge, etc.)
Strategisches Denken und Handeln war kaum je so wichtig wie in der heutigen Zeit radikaler globaler Umbrüche. Nur wer sein Ziel flexibel vor Augen behält, kann den Erfolgspfad an die sich ändernden Geschäftsentwicklungen anpassen. Gerade in einem turbulenten rechtlichen Umfeld, in dem mit Hochdruck an der Abwicklung des Tagesgeschäfts gearbeitet wird, verwischen sich allzu rasch strategische Fragestellungen, oder komplexe Themen werden kurzerhand auf später verschoben.
Ich nehme eine Aufgabenstellung mit nach Hause und komme mit Lösungsvorschlägen in die Entscheidgruppe zurück. Durch mein externes Einwirken kommen wir aus dem Gewohnheitsdenken heraus, erweitern das Spektrum an strategischen Optionen, geben Impulse für frisches Denken und schaffen so eine Brücke zwischen der Welt der Strategien und der praktischen Strategieumsetzung.
Die Aufgaben des obersten Gremiums
Der Verwaltungsrat ist gemäss Obligationenrecht das oberste Aufsichts- und Gestaltungsorgan der Aktiengesellschaft. Er führt die Geschäfte selber. Oder er kann sie an Dritte übertragen.
Dem Verwaltungsrat unterliegt aufgrund sogenannter unentziehbarer Aufgaben und Verantwortlichkeit die Oberleitung des Unternehmens. Dazu gehören:
- die Festlegung der Unternehmensziele
- die Festlegung der Unternehmensstrategie
- die Kontrolle der Geschäftsführung
Aufgabe der Organisation
Die Festlegung der Organisation wird in der Regel durch einen Organisationsreglement definiert. Dieses regelt Aufgaben, Prozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Dazu gehört Festlegung Struktur der Prozesse sowie die Regelung der Aufgaben und Kompetenzen. Diese Punkte werden in einem Organigramm festgehalten, das aufzeigt: Wer erledigt welche Aufgaben und wie werden Aufgaben und Verantwortlichkeiten voneinander abgegrenzt?
Die Anforderungen der Definition der Organisation sind im Wesentlichen durch das Unternehmen bestimmt. Seine Leistung, seine Grösse und seine Positionierung im Markt bestimmen das Anforderungsprofil. Je grösser das Unternehmen ist, desto grösser sind auch die Anforderungen an ein klar strukturiertes Unternehmen. Eine einfache Richtgrösse kann darin liegen, dass pro Mitarbeiter eine Seite im Organisationsreglement bestehen sollte.
Aufgabe der Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat legt in einem schriftlichen Dokument den Leistungsauftrag an die Geschäftsleitung fest. Mit diesem Dokument wird der klar definierte Auftrag an die Geschäftsleitung formuliert. In der Regel ist ein solcher Leistungsauftrag das Resultat eines Prozesses der Diskussion zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat drückt die Erwartungshaltung gegenüber der Geschäftsleitung aus, die Geschäftsleitung reagiert auf der anderen Seite gegenüber dem Verwaltungsrat und formuliert seinerseits das Machbare. Ein Leistungsauftrag ist ein fortwährender Prozess.