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Spe­zia­li­sie­rung sei der Schlüs­sel zum Erfolg, sagen vie­le Exper­ten. Um Fähig­kei­ten, Instru­men­te und The­men­ge­bie­te zu beherr­schen, müs­se man früh anfan­gen und lan­ge üben. Gene­ra­li­sten legen viel­leicht spä­ter los, dafür aber meist krea­ti­ver, agi­ler und mit Blick über den Tellerrand.

Strategische Beratung

Als Wirt­schafts­ju­ri­sten sind wir dar­auf aus­ge­rich­tet, eine Har­mo­nie der Inter­es­sen der Betrof­fe­nen her­bei­zu­füh­ren. Denn in den mei­sten Fäl­len wol­len Unter­neh­mer arbei­ten – nicht strei­ten. 

 

Einer­seits bera­ten wir unse­re Man­dan­ten kaut­elarisch. Das heisst, vor­beu­gend. Gesche­hen kann dies indem man sich von vorn­her­ein an die Geset­ze hält. Es tut gut, die­se zu ken­nen. Denn sie geben den Rah­men vor, in wel­chem sich Inve­sto­ren, Lie­fe­ran­ten, Kun­den und  Mit­ar­bei­ten­de bewe­gen soll­ten. Hier­zu gehö­ren bei­spiels­wei­se die Kennt­nis­se um buch­hal­te­ri­sche Sach­ver­hal­te, Daten­schutz oder Wettbewerbsrecht.

 

Ander­seits ste­hen wir unse­ren Kun­den bei, wenn eine Stö­rung in recht­li­cher Hin­sicht ent­stan­den ist. Hier ist es hilf­reich, die Posi­tio­nen klar und deut­lich abzu­stecken und die­se mit guten Argu­men­ten zu unter­mau­ern. Der Rich­ter soll­te immer die aller­letz­te Instanz der Ent­schei­dung sein. 

 

Der Ver­wal­tungs­rat bil­det die Stel­le, wel­che sich auf­grund unent­zieh­ba­rer Pflich­ten um die stra­te­gi­sche Aus­rich­tung der Unter­neh­mung küm­mern muss. Hier set­zen wir an, indem wir für die Ent­scheid­fin­dung die recht­lich rele­van­ten Grund­la­gen liefern.

Wir wir­ken dort, wo «Legal Tech» nichts aus­rich­ten kann. Denn Men­schen wol­len mit Men­schen kom­mu­ni­zie­ren und nicht mit Com­pu­tern, die ver­meint­li­che Lösun­gen auf­grund von Algo­rith­men pro­du­zie­ren. Wol­len Sie als Ver­wal­tungs­rat einen Rechts­exper­ten im Gesell­schafts­recht dabei haben, wel­cher in der Lage ist, auf der Basis von rele­van­ten Inter­ak­tio­nen einer KMU eine Kon­zern­struk­tur zu gestal­ten – und die­se mit ent­spre­chen­der Kapi­ta­li­sie­rung und idea­ler Per­so­nal­be­set­zung zu versehen.

Angebot für die strategische Rechtsberatung

Sie als Ver­wal­tungs­rat kön­nen wir auf zwei Arten beglei­ten. Die eine betrifft eine inter­ne Lösung. Hier bin ich fester Teil Ihrer Crew. Mit die­ser gehe ich durch Dick und Dünn und bin zur abso­lu­ten Treue ver­pflich­tet, was bei­spiels­wei­se die Umset­zung stra­te­gi­scher Mass­nah­men in Per­so­nal­be­lan­gen betrifft. Die ande­re betrifft die exter­ne: Sie tref­fen sich inner­halb Ihres ange­stamm­ten VR-Gre­mi­ums und zie­hen mich pro­jekt­wei­se bei. Denk­bar ist bei­spiels­wei­se die recht­li­che Vali­die­rung einer Vor­ge­hens­wei­se im Ver­trieb. Oder das Design einer Kon­zern­struk­tur. Oder die Ein­füh­rung eines Inter­nen Kontrollsystems.

Mitglied des Verwaltungsrats 

Inter­ne stra­te­gi­sche Rechtsberatung 
  • Je nach inten­si­tät der Ein­sät­ze und deren Periodiztät 
  • Auf­be­rei­tung und Dar­stel­lung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen bei stra­te­gi­schen Prozessen 
  • Honorar/Tantiemen: nach Vereinbarung 

Inhouse Jurist 

Pro­jekt­wei­se Rechtsberatung 
  • Tage­wei­se Ein­sät­ze im Rah­men einer Flat Rate
  • Ich reser­vie­re für Ihre Unter­neh­mung einen hal­ben oder gan­zen Tag pro Woche für die Erle­di­gung anste­hen­der Fra­gen aus dem recht­li­chen All­tag (Per­so­nal, Inkas­so, Ver­trä­ge, etc.) 

Stra­te­gi­sches Den­ken und Han­deln war kaum je so wich­tig wie in der heu­ti­gen Zeit radi­ka­ler glo­ba­ler Umbrü­che. Nur wer sein Ziel fle­xi­bel vor Augen behält, kann den Erfolgs­pfad an die sich ändern­den Geschäfts­ent­wick­lun­gen anpas­sen. Gera­de in einem tur­bu­len­ten recht­li­chen Umfeld, in dem mit Hoch­druck an der Abwick­lung des Tages­ge­schäfts gear­bei­tet wird, ver­wi­schen sich all­zu rasch stra­te­gi­sche Fra­ge­stel­lun­gen, oder kom­ple­xe The­men wer­den kur­zer­hand auf spä­ter verschoben.

 

Ich neh­me eine Auf­ga­ben­stel­lung mit nach Hau­se und kom­me mit Lösungs­vor­schlä­gen in die Ent­scheid­grup­pe zurück. Durch mein exter­nes Ein­wir­ken kom­men wir aus dem Gewohn­heits­den­ken her­aus, erwei­tern das Spek­trum an stra­te­gi­schen Optio­nen, geben Impul­se für fri­sches Den­ken und schaf­fen so eine Brücke zwi­schen der Welt der Stra­te­gien und der prak­ti­schen Strategieumsetzung.

Die Aufgaben des obersten Gremiums

Der Ver­wal­tungs­rat ist gemäss Obli­ga­tio­nen­recht das ober­ste Auf­sichts- und Gestal­tungs­or­gan der Akti­en­ge­sell­schaft. Er führt die Geschäf­te sel­ber. Oder er kann sie an Drit­te übertragen. 

 

Dem Ver­wal­tungs­rat unter­liegt auf­grund soge­nann­ter unent­zieh­ba­rer Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­keit die Ober­lei­tung des Unter­neh­mens. Dazu gehören:

Aufgabe der Organisation

Die Fest­le­gung der Orga­ni­sa­ti­on wird in der Regel durch einen Orga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment defi­niert. Die­ses regelt Auf­ga­ben, Pro­zes­se, Kom­pe­ten­zen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten. Dazu gehört Fest­le­gung Struk­tur der Pro­zes­se sowie die Rege­lung der Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen. Die­se Punk­te wer­den in einem Orga­ni­gramm fest­ge­hal­ten, das auf­zeigt: Wer erle­digt wel­che Auf­ga­ben und wie wer­den Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten von­ein­an­der abgegrenzt?

 

Die Anfor­de­run­gen der Defi­ni­ti­on der Orga­ni­sa­ti­on sind im Wesent­li­chen durch das Unter­neh­men bestimmt. Sei­ne Lei­stung, sei­ne Grös­se und sei­ne Posi­tio­nie­rung im Markt bestim­men das Anfor­de­rungs­pro­fil. Je grös­ser das Unter­neh­men ist, desto grös­ser sind auch die Anfor­de­run­gen an ein klar struk­tu­rier­tes Unter­neh­men. Eine ein­fa­che Richt­grös­se kann dar­in lie­gen, dass pro Mit­ar­bei­ter eine Sei­te im Orga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment bestehen sollte.

Aufgabe der Geschäftsleitung

Der Ver­wal­tungs­rat legt in einem schrift­li­chen Doku­ment den Lei­stungs­auf­trag an die Geschäfts­lei­tung fest. Mit die­sem Doku­ment wird der klar defi­nier­te Auf­trag an die Geschäfts­lei­tung for­mu­liert. In der Regel ist ein sol­cher Lei­stungs­auf­trag das Resul­tat eines Pro­zes­ses der Dis­kus­si­on zwi­schen Ver­wal­tungs­rat und Geschäfts­lei­tung. Der Ver­wal­tungs­rat drückt die Erwar­tungs­hal­tung gegen­über der Geschäfts­lei­tung aus, die Geschäfts­lei­tung reagiert auf der ande­ren Sei­te gegen­über dem Ver­wal­tungs­rat und for­mu­liert sei­ner­seits das Mach­ba­re. Ein Lei­stungs­auf­trag ist ein fort­wäh­ren­der Prozess.