Inkasso grosser Forderungen

Wur­de gegen die von Ihnen ein­ge­lei­te­te Betrei­bung Rechts­vor­schlag erho­ben? Oder ist nur Ihre Rech­nung als Beleg vor­han­den, weil Sie ver­trau­ens­voll gelie­fert haben? In die­sen Fäl­len lohnt es sich, Ihre For­de­rung von uns ein­trei­ben zu lassen.

Inkasso grosser Forderungen

Wie sieht es mit der Zah­lungs­mo­ral Ihrer Kun­den aus? Haben Sie offe­ne Rech­nun­gen? Oder haben Sie als Unter­neh­men gegen ande­re Fir­men For­de­run­gen? Benö­ti­gen Sie Unter­stüt­zung bei der Voll­streckung von Urtei­len und Forderungen?

 

In den letz­ten Jah­ren ist die Zah­lungs­mo­ral bei Fir­men und Pri­vat­per­so­nen immer schlech­ter gewor­den – Fri­sten zur Rech­nungs­be­glei­chung wer­den nicht mehr ernst genom­men und auch der Zah­lungs­ein­zug schei­tert immer öfter. Ent­spannt ist, wer dies abpuf­fern kann. Aber die mei­sten Unter­neh­mer und Hand­wer­ker gera­ten wegen die­ser Aus­stän­de unter Druck. Las­sen Sie sich in die­sem Fall helfen.

 

Geben Sie das For­de­rungs­ma­nage­ment (Inkas­so) in erfah­re­ne Hän­de und las­sen Sie eine gericht­li­che Gel­tend­ma­chung der Ansprü­che durch uns erledigen.

 

Für ein paar hun­dert Fran­ken und mit dem Aus­fül­len eines For­mu­lars per Inter­net lässt sich die Betrei­bung ein­lei­ten. Dann erfolgt mei­stens ein Rechts­vor­schlag. Dann ist es fer­tig mit dem Inkas­so. Die For­de­rung scheint unein­bring­lich zu sein. In den mei­sten ist sie auch, denn es feh­len Schuld­ti­tel, wel­che bei Gericht vor­ge­legt wer­den müs­sen. Wenn ein Schuld­ner die­se bestrei­tet, dann ist auch wie­der fer­tig mit dem Inkas­so, denn der Aus­tausch zwi­schen Lie­fe­ran­ten und Kun­den erfolgt zuneh­mend per WhatsApp.