Vertragsrecht

Jeder schliesst täg­lich eine Viel­zahl von Ver­trä­gen ab – oft nur münd­lich und oft auch, ohne es zu wis­sen. Und mit die­ser Viel­zahl von Ver­trä­gen kommt es öfter zu Kon­flik­ten, die man schon im Vor­feld ver­mei­den kann.

Vertragsrecht

Zu den klas­si­schen Auf­ga­ben im Ver­trags­recht zäh­len das Erar­bei­ten, Ver­fas­sen und Ver­han­deln von Ver­trä­gen. Das kön­nen Kauf­ver­trä­ge und All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen, Werk­ver­trä­ge, Lie­fer- und Pro­duk­ti­ons­ver­trä­ge sein. Aber auch Bera­tungs- und ande­re Dienst­lei­stungs­ver­trä­ge, Agen­tur- und Ver­triebs­ver­trä­ge, Koope­ra­ti­ons- und Lizenz­ver­trä­ge, Miet­ver­trä­ge und Arbeitsverträge.

 

Das Ver­trags­recht befasst sich mit der Behand­lung von Pro­ble­men, die im Zusam­men­hang mit dem Abschluss und der Abwick­lung eines Ver­tra­ges ent­ste­hen kön­nen. Als Jurist für Ver­trags­recht hel­fe ich Ihnen bei der Gestal­tung von Verträgen.

 

Vie­le Ver­trä­ge las­sen Raum für unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen über den tat­säch­li­chen Ver­trags­in­halt. Nun muss fest­ge­stellt wer­den, mit wel­chem kon­kre­ten Inhalt und wel­cher Inten­ti­on der Ver­trag abge­schlos­sen wur­de. Ich als Jurist für Ver­trags­recht weiss: Schrift­li­che Ver­trä­ge müs­sen immer klar for­mu­liert sein und Inter­pre­ta­tio­nen so weit wie mög­lich aus­ge­schlos­sen werden.

 

Ger­ne erar­bei­te ich als Ihr Jurist für Ver­trags­recht gemein­sam mit Ihnen einen pass­ge­nau­en Ver­trags­text. Mei­ne Kanz­lei über­prüft aber auch sehr ger­ne bereits vor­han­de­ne Ver­trä­ge für Sie und weist Sie auf mög­li­che Fall­stricke hin.