Ihre Experten im Konkursverfahren
Wenn das Unvermeidbare eintrifft dass bei einer Überschuldung ein «geordneter» Konkurs notwendig wird, dann ist dringend das Gespräch mit meinJurist GmbH zu suchen. Vor allem, wenn das eigene Wohnhaus oder private Darlehen am Bankkredit hängen.
Die Hinterlegung der Bilanz beim örtlichen Konkursgericht ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein belastender und emotional schwieriger Schritt. Der Gedanke, dass es die Firma in wenigen Tagen nicht mehr geben wird und Gläubiger Verluste hinnehmen müssen, belastet die Psyche enorm. In diesen herausfordernden Momenten ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben, der die rechtlichen Schritte mit Kompetenz und Empathie begleitet.
Wir unterstützen Sie mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement vor und während dem Konkursverfahren und helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen in finanzieller, personeller und privater Hinsicht zu treffen.
Sanierung
Kann Ihre Firma mit geeigneten finanziellen und operativen Massnahmen wieder auf Kurs gebracht werden? Die Überschuldung soll vermieden werden.
Bei der Sanierung geht es um die Frage, ob Ihre Firma mit geeigneten finanziellen und operativen Massnahmen auf Kurs gebracht werden kann. Während der Corona-Krise kommen eher finanzielle Massnahmen infrage. Beispielsweise eine Kapitalisierung über Fremd- oder Eigenkapital oder Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital. Zusammen mit Ihrem Treuhänder erstellen wir die Sanierungsbilanz und begleiten Sie beim Gespräch zur Hausbank. Die Bilanz bereiten wir so auf, dass eine Überschuldung vermieden wird.
Liquidation
Auch wenn es schmerzt: Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um den Betrieb ohne unabsehbare Folgeschäden für Sie zu liquidieren. Die Liquidation geschieht freiwillig.
Die Liquidation ist das Gegenstück zur Gründung. Diese ist, so wie die Auflösung freiwillig. Die Liquidation führt zu einer steuerlichen Schlussabrechnung. Die Liquidation einer Unternehmung ist stark formalisiert. Sie beginnt mit dem Beschluss einer Universalver-sammlung und die Designierung eines Liquidators. Dieser wird im Handelsregister eingetragen. Nach Erstellung der Liquidations-eröffnungsbilanz erfolgen die Schuldenrufe im SHAB. Mit dem Verkauf der Aktiven werden die Schulden verrechnet. Die wiederholte Anmeldung beim Handelsregister beendet das Verfahren.
Konkurs
Scheitert die Sanierung? Ist eine Liquidation nicht möglich? So bleibt nur der Konkurs übrig. Hängen Ihr Wohnhaus oder private Darlehen am Bankkredit?
Wenn die Sanierung scheitert und die Liquidation nicht zielführend ist, so bleibt nur der Konkurs übrig. Zur Deponierung der Bilanz ist eine Firma gemäss Art. 725 Abs. 2 OR bei Straffolge verpflichtet, wenn die Hälfte des Aktien- beziehungsweise Grundkapitals und die gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt sind. Das heisst, das Eigenkapital wurde vernichtet und die Kreditoren haften voll. Das Konkursbegehren wird beim Bezirksgericht eingereicht. Zur gleichen Minute in welchem der Konkurs gerichtlich eröffnet wird, wird das Handelsregisteramt und das Konkursamt benachrichtigt. Die Bank erfährt es auch innert Minuten.
Ablauf des Konkursverfahrens
- Bilanzhinterlegung und Konkursbegehren
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, erfolgt die Hinterlegung der Bilanz beim zuständigen Konkursgericht. Verlangt werden eine Konkursbilanz und ein Liquiditätsplan. Alternativ kann auch ein Gläubiger den Konkurs beim Gericht beantragen.
- Eröffnung des Konkurses:
Nach der Prüfung der Unterlagen und der Situation des Unternehmens (Überschuldung) entscheidet das Gericht quasi innert Minuten über die Eröffnung des Konkurses. Mit dem Entscheid beginnt das eigentliche Konkursverfahren.
- Bestellung eines Konkursverwalters:
Das Konkursamt wird mit der Verwaltung und Abwicklung des Konkurses betraut.
- Erstellung des Inventars:
Schon am gleichen oder am folgenden Tag des Konkursurteils nimmt der Konkursverwalter das Inventar über das gesamte Vermögen des Schuldners auf. Dies umfasst alle Aktiva, die im Rahmen des Konkurses verwertet werden können.
- Schuldenruf:
Das Konkursamt fordert die Gläubiger öffentlich auf, ihre Forderungen innerhalb einer festgesetzten Frist einzureichen. Die Forderungen werden gesammelt und geprüft.
- Gläubigerversammlung:
Im ordentlichen Verfahren findet eine Gläubigerversammlung statt. Hierbei kann über den Fortgang des Verfahrens, etwa den Verkauf von Vermögenswerten, entschieden werden. Je nach Vermögensstand beantragt das Konkursamt beim Gericht die Einstellung des Verfahrens mangels Aktiven.
- Verwertung der Vermögenswerte:
Das Konkursamt verkauft die Aktiva des Unternehmens, um den Gläubigern ihre Ansprüche zu befriedigen. Dies erfolgt meist durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf.
- Kollokationsplan:
Nach Prüfung der Gläubigerforderungen erstellt der Konkursverwalter einen Kollokationsplan, in dem festgelegt wird, in welcher Reihenfolge die Gläubiger befriedigt werden.
- Verteilung des Erlöses:
Der Erlös aus der Verwertung wird an die Gläubiger gemäß dem Kollokationsplan verteilt. Dabei gilt eine feste Rangfolge: Zuerst gesicherte Gläubiger, dann ungesicherte Gläubiger.
- Schluss des Konkursverfahrens:
Sobald alle Verwertungshandlungen abgeschlossen und die Gläubiger befriedigt sind, wird das Konkursverfahren offiziell abgeschlossen und das Unternehmen liquidiert. Sollten Forderungen von AHV und BVG übrig bleiben, so werden diese beim Gesellschafter bzw. Verwaltungsrat privat betrieben.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um Insolvenz und Konkursverfahren geht.
Gemeinsam meistern wir diese schwierige Situation.