Ihre Experten im Konkursverfahren

Wenn das Unver­meid­ba­re ein­trifft dass bei einer Über­schul­dung ein «geord­ne­ter» Kon­kurs not­wen­dig wird, dann ist drin­gend das Gespräch mit mein­Ju­rist GmbH zu suchen. Vor allem, wenn das eige­ne Wohn­haus oder pri­va­te Dar­le­hen am Bank­kre­dit hängen. 

Die Hin­ter­le­gung der Bilanz beim ört­li­chen Kon­kurs­ge­richt ist für vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer ein bela­sten­der und emo­tio­nal schwie­ri­ger Schritt. Der Gedan­ke, dass es die Fir­ma in weni­gen Tagen nicht mehr geben wird und Gläu­bi­ger Ver­lu­ste hin­neh­men müs­sen, bela­stet die Psy­che enorm. In die­sen her­aus­for­dern­den Momen­ten ist es wich­tig, einen erfah­re­nen Part­ner an sei­ner Sei­te zu haben, der die recht­li­chen Schrit­te mit Kom­pe­tenz und Empa­thie begleitet.

 

Wir unter­stüt­zen Sie mit fach­li­cher Exper­ti­se und per­sön­li­chem Enga­ge­ment vor und wäh­rend dem Kon­kurs­ver­fah­ren und hel­fen Ihnen dabei, die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen in finan­zi­el­ler, per­so­nel­ler und pri­va­ter Hin­sicht zu treffen.

Sanierung

Kann Ihre Fir­ma mit geeig­ne­ten finan­zi­el­len und ope­ra­ti­ven Mass­nah­men wie­der auf Kurs gebracht wer­den? Die Über­schul­dung soll ver­mie­den werden.

Bei der Sanie­rung geht es um die Fra­ge, ob Ihre Fir­ma mit geeig­ne­ten finan­zi­el­len und ope­ra­ti­ven Mass­nah­men auf Kurs gebracht wer­den kann. Wäh­rend der Coro­na-Kri­se kom­men eher finan­zi­el­le Mass­nah­men infra­ge. Bei­spiels­wei­se eine Kapi­ta­li­sie­rung über Fremd- oder Eigen­ka­pi­tal oder Umwand­lung von Fremd- in Eigen­ka­pi­tal. Zusam­men mit Ihrem Treu­hän­der erstel­len wir die Sanie­rungs­bi­lanz und beglei­ten Sie beim Gespräch zur Haus­bank. Die Bilanz berei­ten wir so auf, dass eine Über­schul­dung ver­mie­den wird.

Liquidation

Auch wenn es schmerzt: Viel­leicht ist jetzt der rich­ti­ge Zeit­punkt, um den Betrieb ohne unab­seh­ba­re Fol­ge­schä­den für Sie zu liqui­die­ren. Die Liqui­da­ti­on geschieht frei­wil­lig.

Die Liqui­da­ti­on ist das Gegen­stück zur Grün­dung. Die­se ist, so wie die Auf­lö­sung frei­wil­lig. Die Liqui­da­ti­on führt zu einer steu­er­li­chen Schluss­ab­rech­nung. Die Liqui­da­ti­on einer Unter­neh­mung ist stark for­ma­li­siert. Sie beginnt mit dem Beschluss einer Uni­ver­sal­ver-samm­lung und die Desi­gnie­rung eines Liqui­da­tors. Die­ser wird im Han­dels­re­gi­ster ein­ge­tra­gen. Nach Erstel­lung der Liqui­da­ti­ons-eröff­nungs­bi­lanz erfol­gen die Schul­den­ru­fe im SHAB. Mit dem Ver­kauf der Akti­ven wer­den die Schul­den ver­rech­net. Die wie­der­hol­te Anmel­dung beim Han­dels­re­gi­ster been­det das Verfahren.

Konkurs

Schei­tert die Sanie­rung? Ist eine Liqui­da­ti­on nicht mög­lich? So bleibt nur der Kon­kurs übrig. Hän­gen Ihr Wohn­haus oder pri­va­te Dar­le­hen am Bankkredit?

Wenn die Sanie­rung schei­tert und die Liqui­da­ti­on nicht ziel­füh­rend ist, so bleibt nur der Kon­kurs übrig. Zur Depo­nie­rung der Bilanz ist eine Fir­ma gemäss Art. 725 Abs. 2 OR bei Straf­fol­ge ver­pflich­tet, wenn die Hälf­te des Akti­en- bezie­hungs­wei­se Grund­ka­pi­tals und die gesetz­li­chen Reser­ven nicht mehr gedeckt sind. Das heisst, das Eigen­ka­pi­tal wur­de ver­nich­tet und die Kre­di­to­ren haf­ten voll. Das Kon­kurs­be­geh­ren wird beim Bezirks­ge­richt ein­ge­reicht. Zur glei­chen Minu­te in wel­chem der Kon­kurs gericht­lich eröff­net wird, wird das Han­dels­re­gi­ster­amt und das Kon­kurs­amt benach­rich­tigt. Die Bank erfährt es auch innert Minuten.

Ablauf des Konkursverfahrens

 

  1. Bilanz­hin­ter­le­gung und Konkursbegehren

Wenn ein Unter­neh­men zah­lungs­un­fä­hig ist, erfolgt die Hin­ter­le­gung der Bilanz beim zustän­di­gen Kon­kurs­ge­richt. Ver­langt wer­den eine Kon­kurs­bi­lanz und ein Liqui­di­täts­plan. Alter­na­tiv kann auch ein Gläu­bi­ger den Kon­kurs beim Gericht beantragen.

 

  1. Eröff­nung des Konkurses:

Nach der Prü­fung der Unter­la­gen und der Situa­ti­on des Unter­neh­mens (Über­schul­dung) ent­schei­det das Gericht qua­si innert Minu­ten über die Eröff­nung des Kon­kur­ses. Mit dem Ent­scheid beginnt das eigent­li­che Konkursverfahren.

 

  1. Bestel­lung eines Konkursverwalters:

Das Kon­kurs­amt wird mit der Ver­wal­tung und Abwick­lung des Kon­kur­ses betraut.

 

  1. Erstel­lung des Inventars:

Schon am glei­chen oder am fol­gen­den Tag des Kon­kur­sur­teils nimmt der Kon­kurs­ver­wal­ter das Inven­tar über das gesam­te Ver­mö­gen des Schuld­ners auf. Dies umfasst alle Akti­va, die im Rah­men des Kon­kur­ses ver­wer­tet wer­den können.

 

  1. Schuldenruf:

Das Kon­kurs­amt for­dert die Gläu­bi­ger öffent­lich auf, ihre For­de­run­gen inner­halb einer fest­ge­setz­ten Frist ein­zu­rei­chen. Die For­de­run­gen wer­den gesam­melt und geprüft.

 

  1. Gläubigerversammlung:

Im ordent­li­chen Ver­fah­ren fin­det eine Gläu­bi­ger­ver­samm­lung statt. Hier­bei kann über den Fort­gang des Ver­fah­rens, etwa den Ver­kauf von Ver­mö­gens­wer­ten, ent­schie­den wer­den. Je nach Ver­mö­gens­stand bean­tragt das Kon­kurs­amt beim Gericht die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens man­gels Aktiven.

 

  1. Ver­wer­tung der Vermögenswerte:

Das Kon­kurs­amt ver­kauft die Akti­va des Unter­neh­mens, um den Gläu­bi­gern ihre Ansprü­che zu befrie­di­gen. Dies erfolgt meist durch Ver­stei­ge­rung oder frei­hän­di­gen Verkauf.

 

  1. Kollokationsplan:

Nach Prü­fung der Gläu­bi­ger­for­de­run­gen erstellt der Kon­kurs­ver­wal­ter einen Kol­lo­ka­ti­ons­plan, in dem fest­ge­legt wird, in wel­cher Rei­hen­fol­ge die Gläu­bi­ger befrie­digt werden.

 

  1. Ver­tei­lung des Erlöses:

Der Erlös aus der Ver­wer­tung wird an die Gläu­bi­ger gemäß dem Kol­lo­ka­ti­ons­plan ver­teilt. Dabei gilt eine feste Rang­fol­ge: Zuerst gesi­cher­te Gläu­bi­ger, dann unge­si­cher­te Gläubiger.

 

  1. Schluss des Konkursverfahrens:

Sobald alle Ver­wer­tungs­hand­lun­gen abge­schlos­sen und die Gläu­bi­ger befrie­digt sind, wird das Kon­kurs­ver­fah­ren offi­zi­ell abge­schlos­sen und das Unter­neh­men liqui­diert. Soll­ten For­de­run­gen von AHV und BVG übrig blei­ben, so wer­den die­se beim Gesell­schaf­ter bzw. Ver­wal­tungs­rat pri­vat betrieben.

Ver­trau­en Sie auf unse­re Erfah­rung, wenn es um Insol­venz und Kon­kurs­ver­fah­ren geht.

Gemein­sam mei­stern wir die­se schwie­ri­ge Situation.