Covid-19 Kredit
Die Folgen und Unterlassungen des Covid-19 Kredits und die daraus entstehenden Stolperfallen beim Kauf einer Unternehmung. Ein Informationsanlass hilft Ihrem Unternehmen und klärt dazu auf. Direkt bei ihnen vor Ort.
Covid-19-Kredit bezogen?
Es versteht sich von selbst, dass man beim Ausfüllen eines Kreditantrags nicht schummeln beziehungsweise falsche Angaben machen sollte. Beispielsweise durch Angabe eines weitaus höheren Umsatzes als tatsächlich vorhanden. Gemäss Art. 23 der Verordnung zur Gewährung von Krediten infolge des Coronavirus (COVID-19-SBüV) ist das Erwirken eines Kredits unter falschen Angaben ein Straftatbestand. Um diesen kümmert sich die Staatsanwaltschaft. Mit den heutigen Mitteln der digitalen Überwachung und Überprüfung von finanziellen Transaktionen ist es eine Frage der Zeit bis eine Bank widerrechtlich erwirkte Kredite aufdeckt. Auch wenn einem Betrieb ein Kredit unter Angabe von rechtsgültigen und tatsächlichen Unternehmenszahlen zugesprochen worden ist, so bestehen weiterhin während der gesamten Laufzeit für die Abzahlung der Schuld von bis zu acht Jahren erhebliche Risiken, in eine teure Falle zu tappen.
Im Grundsatz reduziert sich also der Kaufpreis um den Covid-Kredit beziehungsweise der Käufer müsste zusätzlich zum Kaufpreis auch noch den Covid-Kredit finanzieren, damit für ihn der Kauf der Unternehmung in Bezug auf die Gewinnentnahme Sinn ergibt.
Das Überstehen der langen Laufzeit der Rückzahlung des Covid-Kredits in Verbindung mit einer tiefen Marge wird zum Tanz auf dünnstem Eis. Folgendes sollte während der gesamten Laufzeit unterlassen werden:
- Ausschüttung von Dividenden
- Auszahlung von Tantiemen
- Gewährung von Darlehen an Gesellschafter, Schwesterfirmen oder nahestehenden Personen
- Umschuldung vorbestehender Kredite
- Auszahlen von unüblich hohen Löhnen
- Bei Einzelunternehmung: Jede überdurchschnittliche Entnahme vom persönlichen Lohnkonto
Busse bis 100’000 Franken
Nebst oben erwähnten verbotenen Handlungen kann eine Busse auch dann riskiert werden, wenn schon der blosse Beschluss zur Auszahlung einer Dividende gemäss Anhang der Jahresrechnung gefasst wurde. Aufpassen sollten Unternehmer auch auf sogenannte geldwerte Leistungen. Darunter können beispielsweise eine überhöhtes Salär an sich selbst oder sogar an nahestehende Personen verstanden werden. Diese Gefahr besteht überall dort, wo der Unternehmer das tut, was er im Geschäftsalltag zu tun hat und die Buchhaltung sich um die oben erwähnten Verboten nicht besonders kümmert. Unternehmer von Kleinstunternehmen sind gut beraten, wenn sie Orientierung von aussen holen. Es lohnt sich.
Stolperfalle beim Verkauf oder Kauf einer Unternehmung
Beim Kauf oder beim Verkauf einer Unternehmung ermittelt man nicht nur deren Wert, sondern man sollte heute auch die hier beschriebene Situation betreffend Covid-Kredit prüfen. Denn falls gegen obige Bestimmungen verstossen wurde, muss der Nachfolger deren Folgen ausbaden.