Covid-19 Kredit

Die Fol­gen und Unter­las­sun­gen des Covid-19 Kre­dits und die dar­aus ent­ste­hen­den Stol­per­fal­len beim Kauf einer Unter­neh­mung. Ein Infor­ma­ti­ons­an­lass hilft Ihrem Unter­neh­men und klärt dazu auf. Direkt bei ihnen vor Ort.

Covid-19-Kredit bezogen?

Es ver­steht sich von selbst, dass man beim Aus­fül­len eines Kre­dit­an­trags nicht schum­meln bezie­hungs­wei­se fal­sche Anga­ben machen soll­te. Bei­spiels­wei­se durch Anga­be eines weit­aus höhe­ren Umsat­zes als tat­säch­lich vor­han­den. Gemäss Art. 23 der Ver­ord­nung zur Gewäh­rung von Kre­di­ten infol­ge des Coro­na­vi­rus (COVID-19-SBüV) ist das Erwir­ken eines Kre­dits unter fal­schen Anga­ben ein Straf­tat­be­stand. Um die­sen küm­mert sich die Staats­an­walt­schaft. Mit den heu­ti­gen Mit­teln der digi­ta­len Über­wa­chung und Über­prü­fung von finan­zi­el­len Trans­ak­tio­nen ist es eine Fra­ge der Zeit bis eine Bank wider­recht­lich erwirk­te Kre­di­te auf­deckt. Auch wenn einem Betrieb ein Kre­dit unter Anga­be von rechts­gül­ti­gen und tat­säch­li­chen Unter­neh­mens­zah­len zuge­spro­chen wor­den ist, so bestehen wei­ter­hin wäh­rend der gesam­ten Lauf­zeit für die Abzah­lung der Schuld von bis zu acht Jah­ren erheb­li­che Risi­ken, in eine teu­re Fal­le zu tappen.

Im Grund­satz redu­ziert sich also der Kauf­preis um den Covid-Kre­dit bezie­hungs­wei­se der Käu­fer müss­te zusätz­lich zum Kauf­preis auch noch den Covid-Kre­dit finan­zie­ren, damit für ihn der Kauf der Unter­neh­mung in Bezug auf die Gewinn­ent­nah­me Sinn ergibt.

Das Über­ste­hen der lan­gen Lauf­zeit der Rück­zah­lung des Covid-Kre­dits in Ver­bin­dung mit einer tie­fen Mar­ge wird zum Tanz auf dünn­stem Eis. Fol­gen­des soll­te wäh­rend der gesam­ten Lauf­zeit unter­las­sen werden:

  • Aus­schüt­tung von Dividenden
  • Aus­zah­lung von Tantiemen
  • Gewäh­rung von Dar­le­hen an Gesell­schaf­ter, Schwe­ster­fir­men oder nahe­ste­hen­den Personen
  • Umschul­dung vor­be­stehen­der Kredite
  • Aus­zah­len von unüb­lich hohen Löhnen
  • Bei Ein­zel­un­ter­neh­mung: Jede über­durch­schnitt­li­che Ent­nah­me vom per­sön­li­chen Lohnkonto

 

Bus­se bis 100’000 Franken

Nebst oben erwähn­ten ver­bo­te­nen Hand­lun­gen kann eine Bus­se auch dann ris­kiert wer­den, wenn schon der blos­se Beschluss zur Aus­zah­lung einer Divi­den­de gemäss Anhang der Jah­res­rech­nung gefasst wur­de. Auf­pas­sen soll­ten Unter­neh­mer auch auf soge­nann­te geld­wer­te Lei­stun­gen. Dar­un­ter kön­nen bei­spiels­wei­se eine über­höh­tes Salär an sich selbst oder sogar an nahe­ste­hen­de Per­so­nen ver­stan­den wer­den. Die­se Gefahr besteht über­all dort, wo der Unter­neh­mer das tut, was er im Geschäfts­all­tag zu tun hat und die Buch­hal­tung sich um die oben erwähn­ten Ver­bo­ten nicht beson­ders küm­mert. Unter­neh­mer von Kleinst­un­ter­neh­men sind gut bera­ten, wenn sie Ori­en­tie­rung von aus­sen holen. Es lohnt sich.

 

Stol­per­fal­le beim Ver­kauf oder Kauf einer Unternehmung

Beim Kauf oder beim Ver­kauf einer Unter­neh­mung ermit­telt man nicht nur deren Wert, son­dern man soll­te heu­te auch die hier beschrie­be­ne Situa­ti­on betref­fend Covid-Kre­dit prü­fen. Denn falls gegen obi­ge Bestim­mun­gen ver­stos­sen wur­de, muss der Nach­fol­ger deren Fol­gen ausbaden.

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